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Umzugskosten vom Jobcenter: Voraussetzungen, Antrag & Ablauf

Wer Bürgergeld bezieht, kann sich Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Jobcenter übernehmen lassen. Entscheidend sind zwei Dinge: die Zusicherung VOR dem Umzug – und der richtige Ablauf mit Kostenvoranschlägen. So gehen Sie vor.

Die wichtigste Regel: Zusicherung vor dem Umzug

Das Jobcenter übernimmt Umzugskosten nur, wenn es dem Umzug vorher zugestimmt hat. Wer erst umzieht und dann den Antrag stellt, bleibt in aller Regel auf den Kosten sitzen. Der Ablauf ist deshalb immer: erst Zusicherung einholen, dann beauftragen, dann umziehen.

Wann übernimmt das Jobcenter die Kosten?

  • Der Umzug ist erforderlich: etwa weil das Jobcenter selbst zur Senkung der Wohnkosten auffordert, wegen Arbeitsaufnahme an einem anderen Ort, aus gesundheitlichen Gründen oder bei Familienzuwachs, der die Wohnung zu klein macht.
  • Die neue Wohnung ist angemessen: Miete und Größe müssen innerhalb der örtlichen Angemessenheitsgrenzen liegen. Lassen Sie sich die Angemessenheit der neuen Wohnung schriftlich bestätigen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.

Was wird übernommen – und in welcher Höhe?

Grundsatz der Jobcenter: Selbsthilfe vor Fremdleistung. Übernommen werden in der Regel zunächst die Kosten eines Umzugs in Eigenregie – Mietwagen, Kartons, Verpackungsmaterial, eine Aufwandsentschädigung für private Helfer. Ein Umzugsunternehmen wird bezahlt, wenn der Eigenumzug nicht zumutbar ist: etwa aus gesundheitlichen Gründen, bei Alleinerziehenden ohne Helfer, im Alter oder bei Behinderung. Zusätzlich können je nach Fall Mietkaution (meist als Darlehen), doppelte Mietzahlungen im Übergangsmonat und Renovierungskosten in Betracht kommen.

Der Ablauf in fünf Schritten

  • 1. Antrag auf Zusicherung stellen – formlos oder mit dem Formular Ihres Jobcenters, mit Begründung der Erforderlichkeit.
  • 2. Angemessenheit der neuen Wohnung bestätigen lassen – Mietangebot mit Kaltmiete, Nebenkosten, Größe einreichen.
  • 3. Kostenvoranschläge einholen: Üblicherweise verlangt das Jobcenter mehrere Vergleichsangebote (meist drei) – für den Mietwagen oder, wenn ein Unternehmen nötig ist, von Umzugsfirmen. Genau dafür können Sie eine Anfrage über raumvergleich stellen: Sie erhalten bis zu drei vergleichbare Angebote regionaler Umzugsunternehmen, die Sie direkt beim Jobcenter einreichen können.
  • 4. Bewilligung abwarten – erst nach der schriftlichen Zusicherung beauftragen.
  • 5. Belege einreichen – Rechnungen und Quittungen sammeln; das Jobcenter erstattet die bewilligten Posten.

Wichtig fürs Timing: Zwischen Antrag und Bewilligung können mehrere Wochen liegen. Planen Sie den Umzugstermin erst, wenn die Zusicherung vorliegt – und beachten Sie die Kündigungsfrist der alten Wohnung.

Häufige Fehler, die die Übernahme kosten

  • Mietvertrag unterschreiben oder Firma beauftragen, bevor die Zusicherung vorliegt.
  • Nur ein einziges Angebot einreichen, wo das Jobcenter Vergleichsangebote verlangt.
  • Eine Wohnung oberhalb der Angemessenheitsgrenze wählen – dann drohen dauerhaft nur anteilige Kosten der Unterkunft.

Was ein Umzug regulär kostet und wovon der Preis abhängt, zeigt der Überblick Umzugskosten & Preise. Muss vor dem Umzug ausgemistet oder die alte Wohnung geräumt werden: Sperrmüll oder Entrümpelung?

Hinweis: Die Übernahme von Umzugskosten ist eine Einzelfallentscheidung Ihres Jobcenters nach SGB II; die Praxis unterscheidet sich regional. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung – kostenlose Hilfe bieten örtliche Sozialberatungsstellen.

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Das Wichtigste auf einen Blick

Ja, aber nur wenn ein Umzug in Eigenregie nicht zumutbar ist – etwa aus gesundheitlichen Gründen, im Alter, bei Behinderung oder als Alleinerziehende ohne Helfer. Grundsatz ist Selbsthilfe vor Fremdleistung: Standardfall ist die Übernahme von Mietwagen, Kartons und Helfer-Aufwand.
Üblicherweise mehrere Vergleichsangebote, in der Praxis meist drei. Über raumvergleich erhalten Sie mit einer Anfrage bis zu drei vergleichbare Angebote regionaler Umzugsunternehmen, die Sie direkt einreichen können.
Dann trägt das Jobcenter die Umzugskosten in aller Regel nicht – auch nachträglich nicht. Die schriftliche Zusicherung vor Mietvertrag und Beauftragung ist die zentrale Voraussetzung für jede Kostenübernahme.
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